Grundlage für die Berechnung der Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis) ist der über einen geeichten Wasserzähler gemessene Wasserverbrauch.
BerechnungsformelWasserverbrauch x 2,03 € = TrinkwassermengengebührHinweis:Neben der Mengengebühr für Trinkwasser erheben die Verbandsgemeinden Kanalgebühren. Berechnungsgrundllagen und Höhe dieser Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde.
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