Die Grundgebühr wird für die Vorhaltung eines Wasseranschlusses erhoben. Die Gebührensätze sind im gesamten Versorgungsgebiet einheitlich. Maßstab für die Grundgebühr ist die Größe des eingebauten Wasserzählers. Weiterführende Grundlagen siehe Entgeltsatzung Wasserversorgung (insbesondere § 17 ff.).Die Sätze für die Grundgebühr betragen ab dem Wirtschaftsjahr 2023 pro Jahr bei:
bis 50mm, Verbundzähler; neu HZ Q3 25m³; NZ Q3 4m³/h
808,92 €
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