Die Verbandsversammlung bildet einen Werkausschuss. Dieser Werkausschuss besteht aus 14 Mitgliedern. Ihm gehören der/die Verbandsvorsteher/in als Vorsitzende/r und 13 weitere von der Verbandsversammlung zu wählende Mitglieder an.
In den Werkausschuss können neben Mitgliedern der Kreistage und Verbandsgemeinderäte auch wirtschaftlich sachkundige Personen gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll jedoch Kreistagsmitglied bzw. Verbandsgemeinderatsmitglied sein.
Die Zuständigkeiten des Werkausschusses bestimmt die Betriebssatzung.
Der Werkausschuss des WVZ setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:
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Stellvertreter |
Verbandsvorsteher als Vorsitzender | 1. Cornelia Weigand |
2. Alfred Schomisch | |
3. Johannes Bell | |
Landkreis Mayen-Koblenz | 2 Sitze |
Landkreis Ahrweiler | 2 Sitze |
Verbandsgemeinde Brohltal | 1 Sitz |
Verbandsgemeinde Maifeld | 3 Sitze |
Verbandsgemeinde Vordereifel | 1 Sitz |
Verbandsgemeinde Pellenz | 2 Sitze |
Rhein-Mosel | 1 Sitz |
Verbandsgemeinde Kelberg
Beschäftigtenvertreter im Werkausschuss
Nach § 90LPersVG müssen dem Werkausschuss mindestens
in einem Drittel (höchstens die Hälfte) der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzutreten, sie haben beratende Stimme.
Dem Werkausschuss gehören in der aktuellen
Legislaturperiode 5 Beschäftigtenvertreter und deren
Stellvertreter an.
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1 Sitz
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